„Türen zu, Geschäfte offen“ – eine Initiative des HDE
Im Rahmen der Energiesparmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums wurde verordnet, dass die Geschäftstüren immer geschlossen, aber nicht verschlossen bleiben müssen. Ebenso dürfen Schaufenster und digitale Displays nicht mehr zwischen 22 Uhr und 16 Uhr beleuchtet oder betrieben werden.
Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass die Ladentüren nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben dürfen. Durch geschlossene Türen kann die Wärme im Raum gehalten werden und somit natürlich ein großer Beitrag zum Energiesparen geleistet werden. Zugleich besteht aber die Sorge, dass weniger Kunden in das Geschäft kommen, insbesondere wenn die ab 16:00 Uhr abgeschalteten Reklamen vermuten lassen, dass das Geschäft geschlossen sein könnte.