Für eine lebendige und
attraktive Geschäftsumgebung!

Werbeanlagen in der Karl-Marx-Straße – wie gestalte ich richtig und was ist erlaubt?

Die Karl-Marx-Straße, eingebettet in ein lebhaftes Sanierungsgebiet, zeugt von einer reichen Geschichte und einem dynamischen, aufstrebenden Umfeld. Als Gewerbetreibende in dieser berlinweit besonderen Geschäftsstraße sind Sie nicht nur Teil einer lebendigen Gemeinschaft, sondern auch verpflichtet, die spezifischen Vorschriften für Werbeanlagen einzuhalten, die dazu beitragen, die einladende Atmosphäre unserer Straße zu unterstützen.

Aber was genau ist ein Sanierungsgebiet und welchen Zweck erfüllt es? Ein Sanierungsgebiet ist ein förmlich festgelegtes Gebiet, in dem städtebauliche Missstände durch besondere Maßnahmen behoben werden sollen. Diese Maßnahmen sollen das gebaute Umfeld und damit auch die Lebensqualität und Attraktivität des gesamten Gebiets verbessern helfen. Es ist eine gemeinschaftliche Anstrengung, die darauf abzielt, Erhaltenswertes zu bewahren und zugleich zeitgemäße Entwicklungen zu fördern.

Im Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee werden in diesem Sinne auch spezielle Anforderungen an die Gestaltung von Außenwerbeanlagen, Schaufenstern wie auch von Rollläden, Markisen und Vordächern von Geschäften gestellt. Ansehnliche Gebäudefassaden tragen genauso wie die Gestaltung von Straßen und Plätzen zum positiven Image des Zentrums bei.

Es ist zu beachten, dass die Gestaltung von Werbeanlagen, Schaufensteranlagen, Rolläden, Markisen und Vordächern von Geschäften im Sanierungsgebiet grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Grundlage hierfür ist ein Fassadenleitfaden, dessen gestalterische Aussagen ausdrücklich als zu beachtende Sanierungsziele gelten.

Fassade

Zwei beispielhafte Werbeschriftzüge mit Einzelbuchstaben oberhalb der Schaufenster im Erdgeschoss

Gestaltungsrichtlinien für Werbeanlagen:

  • Kreative Gestaltung
    Werbeanlagen sollten informativ und zugleich kreativ gestaltet sein, um Aufmerksamkeit zu erregen.
  • Größe und Proportion
    Achten Sie darauf, dass die Größe und Proportion Ihrer Werbeanlagen mit der Fassade harmoniert. Weniger ist oft mehr.
  • Optimale Platzierung
    Werbeanlagen gehören ins Erdgeschoss oder maximal in die Brüstungszone des 1. Obergeschosses, um das Fassadenbild zu bewahren.
  • Einheitliches Erscheinungsbild 
    Einzelbuchstaben, welche die Fassade zwischen den einzelnen Buchstaben sichtbar lassen und somit die optische Einheit weniger stören, sind gegenüber Kästen zu bevorzugen und bei Denkmälern gewünscht. Unterschiedliche Schrifttypen oder mehrzeilige Schriften sollten vermieden werden. Bei Auslegerträgern (also Werbeanalgen die senkrecht zur Fassade in den Straßenraum ragen) ist die Größe zu begrenzen (ca. 80 × 80 cm), die maximale Auskragung sollte < 90 cm betragen.
  • Farbharmonie
    Die Farben der Werbeanlagen sollten zur Gesamtfassade passen, um ein stimmiges Bild zu schaffen. Ein Abgleich mit benachbarten Werbeanlagen kann ebenfalls sinnvoll sein.
  • Transparente Schaufenster
    Gestalten Sie Schaufenster transparent, um Ihr Angebot sichtbar und attraktiv zu präsentieren und sich nicht gegenüber den Besucher*innen abzuschotten. Vermeiden Sie schrille Werbeeffekte.
  • Einpassung in das historische Erscheinungsbild
    Rollläden, Markisen und Vordächer sollten sich in die historische Fassadengliederung einfügen.

Antragsprozess und benötigte Unterlagen
Für Werbeanlagen, Markisen, Vordächer, Rollläden und sonstige bauliche Veränderungen von Geschäften im Sanierungsgebiet ist eine Genehmigung beim Bezirksamt zu beantragen.

Für Werbeanlagen variiert das Genehmigungsverfahren je nach ihrer Größe:
Bei Werbeanlagen mit einer Gesamtansichtsfläche von bis zu 2,50 m² ist ein formloser Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich.
Für größere Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als 2,50 m² ist neben dem sanierungsrechtlichen Antrag auch ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren erforderlich.

Hilfestellungen für genehmigungsfähige Werbeanlagen sowie zum Verfahrensweg finden Sie in den Dokumenten „Hilfestellung Werbeanlagen“ und „Auszug Fassadenleitfaden zu Werbung und Markisen“, die hier abrufbar sind:
www.kms-sonne.de/service/aussenwerbeanlagen

Auf dieser Seite finden Sie auch die notwendigen Antragsformulare sowie Ideen und Strategien zur Schaufenstergestaltung (siehe dazu auch den eigenen Artikel in diesem Handelsnewsletter).

Als Gewerbetreibende oder Eigentümer*innen im tragen Sie dazu bei, wie das Zentrum Neuköllns auf Kunden, Beschäftigte, Touristen und andere Besucher*innen wirkt. Gemeinsam wirken Sie imagebilden für das Quartier rund um die Karl-Marx-Straße.
Indem Sie die Vorschriften für Werbeanlagen nicht nur als Verpflichtung, sondern als Chance zur Mitgestaltung eines lebendigen, zukunftsfähigen Zentrums sehen, tragen Sie dazu bei, dass die Karl-Marx-Straße und ihre Nebenstraßen ein starker Ort des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen und zugleich ein Wohlfühlort wird.

Auszug aus den „Hilfestellungen zu Werbeanlagen