Sonderregelungen für die Außengastronomie – Unterstützung in die Normalität oder ein Tropfen auf dem heißen Stein? 

 

Man sieht sie überall, die rotweiß-gestreiften Bauzäune. Sie geben sowohl den Neuköllner*innen als auch den Neuköllner Gastronom*innen ein Stück Freiheit zurück. Wir erinnern uns an das erste Wochenende zu Pfingsten, als die Restaurants ihre Außenbereiche erstmalig wieder öffnen durften. Mit Bierbänken und bunten Plexiglasscheiben, die Tische voneinander abschirmen sollten, empfingen sie die ersten Gäste.

Wo sich zunächst einige Pioniere vorsichtig trauten, sich den Raum vor ihren Lokalen anzueignen – schier aus der Not heraus, die vielen Gäste unterzubringen, die so gern einmal wieder genüsslich auswärts essen wollten – ist es nun offiziell: eine Sonderregelung erlaubt es Gastronom*nnen, die genutzte Gehwegfläche zu vergrößern und gar Parkplätze in Restaurantaußenbereiche umzunutzen. Der Bezirk Neukölln verzichtet dieses Jahr sogar auf entsprechende Gebühren. Dies kommt der deutschen Gastronomiebranche sehr zu Gute, die seit Pandemiebeginn bereits mehr als 60 Milliarden Euro an Einbußen verzeichnet hat. In Berlin sanken die Umsätze in 2020 um die Hälfte, im ersten Quartal 2021 sogar um circa 70 Prozent. Doch trotz der Lockerungen läuft das Geschäft nur schleppend, in einer DEHOGA-Umfrage von Juni gaben 60 % der Betriebe an, kaum kostendeckend zu wirtschaften. Gründe sind vor allem die Abwanderung des Personals in andere Branchen und der Mehraufwand durch bestehende Auflagen. So ist die Zahl der Arbeitnehmenden in der Branche um bis zu 30 % gesunken.

Auch wenn sich viele Restaurantbesitzer*innen auf kreative Weise zunehmend in den Außenbereichen einrichten, ist eine öffentliche Unterstützung weiterhin wünschenswert, gerade vor dem Hintergrund einer potenziellen vierten Infektionswelle. Bei Fragen zu den aktuellen Regelungen und Möglichkeiten der Außenbewirtschaftung steht das Citymanagement der [Aktion! Karl-Marx-Straße] beratend zur Seite.

 

 

August 2021