Einzelhandel in der Karl-Marx-Straße – Krisenfest durch den Winter?

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie lasten für viele Betriebe weiterhin schwer. Seit Ausbruch der Pandemie verzeichneten viele Unternehmen hohe Umsatzeinbußen oder mussten sogar schließen. Angesichts der aktuellen Energiekrise und der Auswirkungen steigender Energiekosten stehen nun vielen Händler*innen erneut harte Zeiten bevor. Gerne wollen wir vom Citymanagement Sie an dieser Stelle ermutigen und optimistisch sein, aber die Realität lässt auch uns mit einem sorgenvollen Auge in die Zukunft blicken.

In der Corona-Pandemie sind viele Kund*innen zu Hause geblieben und jetzt können sich viele Menschen den Einkaufsbummel wegen steigender Energiekosten nicht mehr leisten. Es ist für uns sehr verständlich, dass sich viele Gewerbetreibende in Berlin davor sorgen, dass aufgrund zurückhaltender Kaufkraft, die Geschäfte wieder leer bleiben und die anfallenden Energiekosten bspw. für die Beheizung der Verkaufsräume, die Beleuchtung der Schaufenster, die Kühlung von Getränken und Lebensmitteln nicht zu stemmen sein werden. Für viele Einzelhändler*innen werden die Folgen zum Überlebenskampf für das eigene Geschäft.

Wir wissen, dass die Situation ernst ist und die Auswirkungen der wirtschaftlichen Krise bisher kaum einzuschätzen sind. Sicherlich werden sie persönliche Auswirkungen auf jeden Einzelnen von uns haben. Aus diesem Grund möchten wir in diesem Handelsnewsletter einen informativen Überblick auf die aktuelle Situation des Einzelhandels in Berlin geben, mögliche Hilfestellung zur Energieeinsparung vorstellen und letztendlich auch ein bisschen Mut machen: „We’re all in this together” war wohl nie so gültig wie jetzt.

Karl-Marx-Straße

Denn so schwer die Auswirkungen der Corona-Pandemie und Energiekrise sein mögen, so ist es eine umgreifende, kollektive Erfahrung, die unser aller Leben im Privatesten trifft. Wir sind jetzt gefragt eigene Angewohnheiten und Einstellungen zu überdenken und gemeinsam neue Wege für die Zukunft zu gestalten. Das sich unsere wirtschaftliche Situation aufgrund persönlich nicht beeinflussbarer Faktoren wie bspw. dem Ausbruch einer weltweiten Pandemie oder dem Ukraine-Krieg verändert, schafft eine neue Realität, die wir alle für immer teilen werden. Sie als Händler*innen in der Karl-Marx-Straße haben sicherlich jede*r für sich, eigene Them^en, Sorgen und Wünsche, aber seien Sie sich sicher, Ihre Nachbar*innen haben das auch. Sprechen Sie miteinander, haben Sie ein offenes Ohr, tauschen sich aus und helfen sich gegenseitig. Wir hoffen, dass wir gemeinsam diese stürmischen Zeiten überstehen und auch weiterhin gemeinsam die Karl-Marx-Straße lebendig und vielfältig halten.

Der Weg durch die Energiekrise – ein Überblick!

Der gemeinsame Standpunkt der Berliner Wirtschaft ist klar: die drohende Energiemangellage kann nur durch gemeinsame Anstrengung von Verbraucher:innen und Betrieben bekämpft werden. Am 16. August 2022 wurde vom Berliner Senat ein Maßnahmenkataloges zum Energiesparen veröffentlicht. Die lokalen Wirtschaftsverbände und Kammern in Berlin verabschiedeten im Zusammenschluss mit dem Senat Ziele und Maßnahmen zum Energiesparen. Dazu gehören u.a. Einzelmaßnahmen, wie das Absenken der Raumtemperatur auf den zulässigen Mindestwert, die Optimierung von Beleuchtung und der Verzicht auf Warmwasser im Sanitärbereich. Des Weiteren sollen Betriebe verstärkt Effizienzberatungen in Anspruche nehmen und ihre Mitarbeiter*innen zum Umgang mit Energie sensibilisieren. Aber was heißt das nun genau?

Die Verordnung der Bundesregierung vom 18. August 2022 wird da etwas deutlicher, für Unternehmen gilt zunächst bis zum 28. Februar 2023:

  • Gas- und Wärmelieferanten und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihrer Informationspflicht über Preissteigerungen bei den Energiekosten nachkommen. Die Mieter*innen müssen frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und das Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit informiert werden. Falls Sie bisher keine Angaben von Ihren Gas- und Wärmelieferanten erhalten haben, fragen Sie direkt bei Ihrem Anbieter nach.
  • Um den Verlust von Heizwärme zu reduzieren, ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren der beheizten Geschäfte des Einzelhandels untersagt. Notausgänge und Fluchtwege bleiben offen. Ebenso müssen beleuchtete Werbetafeln und Leuchtreklamen in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr abgeschaltet werden. Ausgenommen sind hier Beleuchtungen, die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind, wie zum Beispiel bei Fahrgastunterständen oder Bahnunterführungen.
    Hierfür gibt es zur Unterstützung eine Kampagne des Handelsverband Deutschland (HDE). Mit der Kampagne „Türen zu, Geschäfte offen“ können Händler*innen trotz des Werbeanlagenverbots durch Plakate an Türen und Schaufenster informieren, dass trotz geschlossener Tür der Einzelhandel nicht schließt, sondern nur Energie spart. Die Kampagne stellen wir in dem nächsten Artikel näher vor.
  • In Arbeitsstätten gilt eine Mindesttemperatur in Arbeitsräumen, wie zum Beispiel Büros, von 19 Grad.